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BVerwG, 13.10.1998 - 1 WB 47.98 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit eines gerichtlichen Antragsverfahrens nach der Wehrbeschwerdeordnung - Begriff der dienstlichen Maßnahme - Verhältnis der militärischen Überordnung und Unterordnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 02.05.1967 - 2 BvL 1/66
Verfassungsmäßigkeit von Arreststrafen nach der Wehrdisziplinarordnung neben …
Auszug aus BVerwG, 13.10.1998 - 1 WB 47.98
Sie sind daher organisatorisch von der vollziehenden Gewalt, zu der auch die Bundeswehr zählt, getrennt (vgl. BVerfGE 21, 391 [398]). - BVerwG, 25.03.1976 - 1 WB 105.75
Auszug aus BVerwG, 13.10.1998 - 1 WB 47.98
Der Begriff der dienstlichen Maßnahme setzt eine dem öffentlichen Recht zugehörige Handlung eines Vorgesetzten oder einer Dienststelle der Bundeswehr voraus, die im Verhältnis der militärischen Über-/Unterordnung, d.h. auf der Grundlage des Vorgesetztenverhältnisses getroffen wird (vgl. Beschlüsse vom 25. März 1976 - BVerwG 1 WB 105.75 - <BVerwGE 53, 160 [BVerwG 25.03.1976 - I WB 105/75] [ff.]> und vom 27. August 1998 - BVerwG 1 WB 41.98 -). - BVerwG, 27.08.1998 - 1 WB 41.98
Rückforderung von Trennungsgeld - Handeln der Behörde im Auftrag des Bundes
Auszug aus BVerwG, 13.10.1998 - 1 WB 47.98
Der Begriff der dienstlichen Maßnahme setzt eine dem öffentlichen Recht zugehörige Handlung eines Vorgesetzten oder einer Dienststelle der Bundeswehr voraus, die im Verhältnis der militärischen Über-/Unterordnung, d.h. auf der Grundlage des Vorgesetztenverhältnisses getroffen wird (vgl. Beschlüsse vom 25. März 1976 - BVerwG 1 WB 105.75 - <BVerwGE 53, 160 [BVerwG 25.03.1976 - I WB 105/75] [ff.]> und vom 27. August 1998 - BVerwG 1 WB 41.98 -).
- BVerwG, 24.05.2000 - 1 WB 40.00
Zulässigkeit des Antragsverfahrens nach der Wehrbeschwerdeordnung (WBO) - Begriff …
Der Begriff der dienstlichen Maßnahme erfordert eine dem öffentlichen Recht zuzurechnende Handlung eines Vorgesetzten oder einer Dienststelle der Bundeswehr, die im Verhältnis der militärischen Über- und Unterordnung, d.h. auf der Grundlage eines bestehenden Vorgesetztenverhältnisses getroffen wird (vgl. Beschlüsse vom 25. März 1976 - BVerwG 1 WB 105.75 - <BVerwGE 53, 160 [161 f.]>, vom 27. August 1998 - BVerwG 1 WB 41.98 - und vom 13. Oktober 1998 - BVerwG 1 WB 47.98 -).